Die Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2025

Deutschlands Weg zur digitalen Gesundheitsversorgung

Deutschland steht vor einer bedeutenden Wende in der Gesundheitsversorgung: Mit dem Beschluss des Bundestags wird ab 2025 die elektronische Patientenakte für alle Bürger eingeführt. Dieser Schritt, ein zentraler Punkt in der Digitalisierungsagenda des Gesundheitsministeriums, verspricht eine verbesserte und effizientere medizinische Versorgung. Während die Befürworter die Vorteile der neuen Technologie hervorheben, rücken Datenschutzbedenken und die Umsetzungslogistik in den Fokus der Diskussion.

Dez. 17, 2023

Handlungsbedarf für Verbraucher

Veränderungen für Verbraucher



Der Bundestag hat ein zentrales Digitalisierungsprojekt im Gesundheitsbereich verabschiedet, das ab 2025 die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle vorsieht. Intensivmediziner wie Christian Karagiannidis sehen in der ePA ein wichtiges Werkzeug, das Leben retten könnte, da in Notfallsituationen häufig wichtige Patienteninformationen fehlen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet die elektronische Patientenakte als Kernstück seiner Digitalisierungsstrategie, wobei bislang nur etwa ein Prozent der Patienten die ePA nutzen. Ab 2025 wird die Akte automatisch für alle angelegt, es sei denn, es erfolgt ein aktiver Widerspruch.



Patienten sollen selbst entscheiden können, welche Daten in der ePA gespeichert werden. Anfangs werden nicht alle gewünschten Funktionen verfügbar sein, aber die Akte soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. In der ersten Phase werden zum Beispiel Medikationspläne digitalisiert, um gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden. Die Patienten können auch Daten von Fitness-Trackern oder Smartwatches in die Akte einpflegen.


Trotz der Vorteile gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten. Patientenschützer und der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußern Sorgen, dass Patienten überfordert sein könnten, insbesondere in Stresssituationen. Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe und die Verbraucherzentrale Bundesverband fordern mehr Transparenz und Sicherheit, da die Gefahr besteht, dass Gesundheitsdaten illegal abgefangen werden könnten.


Die Krankenkassen halten den Zeitplan für zu ambitioniert, da vor 2024 keine verbindliche gesetzliche Grundlage in Kraft treten wird. Es gibt auch Unklarheiten darüber, wer ältere medizinische Dokumente in die Akte übermitteln soll.


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